Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BGB regelt alles § 1619 (Recht)

guerrero, Sunday, 08.02.2015, 14:24 (vor 4101 Tagen) @ Peter

http://de.wikipedia.org/wiki/Mithilfe_von_Kindern_im_Haushalt
Eine zwangsweise Durchsetzung der Dienstleistungspflicht scheidet von jeher selbst bei volljährigen Kindern aus, da ein entsprechendes Gerichtsurteil aufgrund von § 888 Abs. 2 ZPO (Nicht vertretbare Handlungen) nicht vollstreckbar wäre.[11] Ihre Verweigerung berechtigt die Eltern grundsätzlich auch nicht, dem weigernden Kind den Unterhalt zu versagen.[9]

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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch"


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