Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BGB regelt alles § 1619 (Recht)

Peter, Sunday, 08.02.2015, 13:10 (vor 3954 Tagen)

§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.


Da entstehen schon Fragen:
- Was, wenn das Kind die Dienste nicht leisten will? Bekommt es dann eine Geldstrafe? Wenn ja, wer muss das bezahlen? Der Unterhalter?

--
Ihr könnt mich alle mal


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