Lesben-Kampf in St. Pöltner Disco (Gewalt)
" Richter Helmut Weichhart sah daher von einer Haftstrafe ab
Ein TätER hätte sicher bei 3 verursachten Operationen wenigstens eine Strafe bekommen!
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_%28Deutschland%29
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Liebe Grüße
Oliver
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- Lesben-Kampf in St. Pöltner Disco -
Kurti,
03.12.2012, 22:54
- Lesben-Kampf in St. Pöltner Disco - Holger, 03.12.2012, 23:30
- Bestimmt war Jasmin die attraktivere und Ulrike hat den Streit angefangen -
Feminismus,
03.12.2012, 23:55
- Bestimmt war Jasmin die attraktivere und Ulrike hat den Streit angefangen - Sachse, 04.12.2012, 10:56
- Hochwahrscheinlich, denn: Jasmin (23) - Ulrike (35) - Expatriate, 04.12.2012, 11:10
- Lesben-Kampf in St. Pöltner Disco - Oliver, 04.12.2012, 07:33