Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Lesben-Kampf in St. Pöltner Disco (Gewalt)

Oliver, Tuesday, 04.12.2012, 07:33 (vor 4327 Tagen) @ Kurti

" Richter Helmut Weichhart sah daher von einer Haftstrafe ab

Ein TätER hätte sicher bei 3 verursachten Operationen wenigstens eine Strafe bekommen!


Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_%28Deutschland%29

--
Liebe Grüße
Oliver


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