Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die dürfen das auch länger. (Feminismus)

Ausschussquotenmann, Saturday, 04.04.2026, 20:41 (vor 4 Stunden, 34 Minuten) @ Hamidullah
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Saturday, 04.04.2026, 21:03

Nach 6 Monaten erlischt nur deren Aufenthaltserlaubnis (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Nach § 2 Abs. 1 der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung können die visafrei wieder einreisen. Die Erteilungsvoraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG über den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 i.V.m. dem Durchführungsbeschluss (2025/1460) liegen weiterhin vor. Sie riskieren lediglich, das kurzeitig kein Bürgergeld mehr kommt. Aber da selten die Anwesenheit geprüft wird erlischt der Titel nicht nachweislich. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG verlängert sich alle Jahre wieder um ein Jahr durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung. Es muss also nicht bei der Ausländerbehörde vorgesprochen werden um den Titel zu verlängern. Das bedeutet auch, dass beim Jobcenter keine neue Vorlage erfolgen muss.
Verschwörungstheoretiker könnten glauben, dass der Missbrauch gewollt ist. Zudem könnte man glauben, dass der Ukrainekrieg und der Ratsbeschluss maximal ausgeschlachtet wurden um möglichst viele Ausländer ins Land zu holen. Es waren ja nicht nur Ukrainer. Es waren auch andere Drittstaatsangehörige, insbesondere Afrikaner und Turkmenen, welche über Artikel 2 Abs. 3 des Ratsbeschlusses über NGOs ins Land gebracht wurden.


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