Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Lügenpresse fabuliert dazu .... (Politik)

Alfonso, Saturday, 11.04.2020, 15:11 (vor 2078 Tagen) @ Marvin

"Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Heidelbergerin Beate Bahner zu den Corona-Regeln in Deutschland abgelehnt. Er ist unzulässig. Diese Entscheidung (1 BvQ 26/20) ist eine Niederlage für die Anwältin, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus von "grässlichen Lügengeschichten" und "Coronoia" spricht und die Beschränkungen den "größten Rechtsskandal" in der Geschichte der Bundesrepublik genannt hat.

Der Entscheidung der 1. Kammer des auch als "Grundrechtssenat" bekannten Ersten Senats zufolge erfüllt Bahner mit dem drastisch formulierten Eilantrag diverse Voraussetzungen für die Zulässigkeit nicht: Bahner konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen und die Länderebene überspringen, um "die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug" setzen zu lassen. Sie habe auch nicht begründet, wieso sie nicht auf der Ebene der Länder klagt, die die Corona-Regeln jeweils erlassen haben."

Quelle: http*s://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87689014/beate-bahner-scheitert-mit-antrag-gegen-corona-regeln-und-will-nicht-mehr-anwaeltin-sein.html

Fazit: In der Sache selbst haben sich diese politisch gelenkten Scheingerichte nicht geäußtert, weder pro noch contra. Sie werfen der Anwältin Verfahrensfehler vor und weisen darüber den Antrag ab. Zweifelsfrei ein billiger Trick, um in dem Falle der zu einem späteren Zeitpunkt festgestellten tatsächlichen Rechtmäßigkeit des anwaltlichen Antrages dann nicht das Gesicht zu verlieren und heute die Politik der BuntenRegierung ... und daraus resultierend den eigenen Job (Stichwort: Maaßen/VS) nicht zu gefährden. Die Ablehnung dieses Antrages widerspiegelt die Verkommenheit des volksfremden Staatssystems in diesem Lande. Bananenrepublik ist eigentlich noch ein Lob.


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