Das Maut-Urteil gegen Deutschland – Das Schwarzfahren im Namen Europas geht weiter (Politik)
Da wir gerade beim Thema Auto sind: ich fand die Begründung von Gerd Held, warum das Urteil so richtig daneben liegt, hochinteressant.
Mit dem Richterspruch aus Luxemburg bekommt die EU einen weitreichenden Zugriff auf die nationalen Finanzierungssysteme der Verkehrs-Infrastrukturen.[..]
Das „Schwarzfahrer-Syndrom“ – Diese Diskrepanz ist als klassisches Grundproblem bei allen öffentlichen Infrastrukturen wohlbekannt: Man spricht vom „Schwarzfahrer-Syndrom“. Es besteht im Kern darin, dass die öffentliche Zugänglichkeit von Infrastrukturen – besonders denen mit einem großen Einzugsgebiet und Nutzerkreis – es schwer macht, eine angemessene Zuordnung der Kosten zu gewährleisten. Das lädt zum „Schwarzfahren“ ein, das oft auch zu Übernutzung und Verfall führt. Auf jeden Fall verursacht es bei denjenigen, die die Infrastrukturen bauen, pflegen und erneuern müssen – also ihren „Trägern“ – hohe Belastungen ohne Ausgleich. Man kann von einer fundamentalen Diskriminierung sprechen.[..]
Wie der EuGH die Diskriminierung umdreht – Wie kann es da zu dem ablehnenden Urteilsspruch aus Luxemburg kommen? Haben wir etwas übersehen? Gibt es eine andere Realität, die nur der EuGH von seiner hohen Warte erkennen kann? Schauen wir also auf das Urteil – soweit das im Moment möglich ist (das schriftliche Urteil lag bei Abfassung dieser Kolumne nicht vor). Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (19.6.2019) berichtet auf ihrer Titelseite über das Maut-Urteil und deren Begründung mit der gleichzeitigen Entlastung bei der KFZ-Steuer. Der Artikel gibt den Einwand des Gerichts wird folgendermaßen wieder: „Genau diese spiegelbildliche Entlastung führe dazu, dass die Belastung (durch die Maut, GH) vor allem EU-Ausländer treffe, stellten die Luxemburger Richter am Dienstag fest. Das sei eine verbotene mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.“[..]
Die Behauptung, dass es bei der KFZ-Steuer um die „Staatsangehörigkeit“ geht, ist eine kapitale Falschdarstellung. Nicht die Staatsangehörigkeit entscheidet, sondern der Wohnsitz. Wer in Deutschland seinen überwiegenden Wohnsitz hat, meldet sein Fahrzeug hier bei der KFZ-Zulassungsstelle an und zahlt die deutsche KFZ-Steuer – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.[..] https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/helds-ausblick/das-maut-urteil-gegen-deutschland-das-schwarzfahren-im-namen-europas-geht-weiter/
Was ja auch komisch ist: ausgerechnet die Österreicher haben diese Klage eingereicht. Aber gerade diese haben doch ihre eigenen Steuer herunter gesetzt, um die einheimische Bevölkerung zu entlasten und diese klagen nun wegen Diskriminierung?
Auf jeden Fall werden wir mal wieder abkassiert, denn wer glaubt denn daran, dass die deutsche Regierung die Maut nicht einführen wird, nachdem bereits Verträge unterschrieben wurden und die Vorbereitungen im vollen Gange sind?
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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- Wahlprogramm der LinksGrünen = Honeckers Formel für die Runterwirtschaftung von Wohnraum -
Alfonso,
04.07.2019, 22:11
- Berliner Umerziehung: Autofahrer müssen schikaniert werden! -
Christine,
05.07.2019, 12:31
- Das Maut-Urteil gegen Deutschland – Das Schwarzfahren im Namen Europas geht weiter - Christine, 05.07.2019, 12:49
- Berliner Umerziehung: Autofahrer müssen schikaniert werden! -
Christine,
05.07.2019, 12:31