Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen"
Hallo Oliver!
Da niemand gezwungen wird, ins Bordell zu gehen und dort diese ominöse Steuer zu bezahlen, kann man das kaum unter Zwangs-Transferleistungen verrechnen. Das fällt eher unter freiwillige Transferleistungen.
Freundliche Grüße
von Garfield
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Rainer,
16.10.2009, 13:12
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Donna Amaretta,
16.10.2009, 13:28
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Oliver,
16.10.2009, 14:03
- Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen" - Garfield, 16.10.2009, 15:36
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Oliver,
16.10.2009, 14:03
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Donna Amaretta,
16.10.2009, 13:28