Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen"

Garfield, Friday, 16.10.2009, 15:36 (vor 5918 Tagen) @ Oliver

Hallo Oliver!

Da niemand gezwungen wird, ins Bordell zu gehen und dort diese ominöse Steuer zu bezahlen, kann man das kaum unter Zwangs-Transferleistungen verrechnen. Das fällt eher unter freiwillige Transferleistungen.

Freundliche Grüße
von Garfield


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