Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen"

Donna Amaretta, Friday, 16.10.2009, 13:28 (vor 5918 Tagen) @ Rainer

So besteuert beispielsweise die Stadt Gelsenkirchen laut
Vergnügungssteuersatzung vom 19. Dezember 2002 "Sexuelle Vergnügungen jeder
Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen" je
Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche
pauschal mit 5,60 Euro. Steuerschuldner ist die Betreiberin bzw. der
Betreiber der jeweiligen Einrichtung.

Puff-GEMA? ;-)
Die GEMA berechnet die Veranstaltungsgebühren auch nach Raumgrößen:-)
LG Donna Amaretta


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