Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen"
So besteuert beispielsweise die Stadt Gelsenkirchen laut
Vergnügungssteuersatzung vom 19. Dezember 2002 "Sexuelle Vergnügungen jeder
Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen" je
Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche
pauschal mit 5,60 Euro. Steuerschuldner ist die Betreiberin bzw. der
Betreiber der jeweiligen Einrichtung.
Puff-GEMA? 
Die GEMA berechnet die Veranstaltungsgebühren auch nach Raumgrößen
LG Donna Amaretta
gesamter Thread:
- Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen" -
Rainer,
16.10.2009, 13:12
- Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen" -
Donna Amaretta,
16.10.2009, 13:28
- Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen" -
Oliver,
16.10.2009, 14:03
- Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen" - Garfield, 16.10.2009, 15:36
- Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen" -
Oliver,
16.10.2009, 14:03
- Gefunden beim Frauenministerium - Besteuerung von "sexuellen Vergnügungen" -
Donna Amaretta,
16.10.2009, 13:28