Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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was kann ein Mann in Deutschland tun bei Stalking der Ex?

susu, Friday, 29.09.2006, 21:03 (vor 7008 Tagen) @ Christine

Spontan würde ich sagen, in die Offensive gehen. Ich würde nach
Möglichkeit mit meinem Chef reden, der kann dann nach dem ersten Vorfall
Hausverbot erteilen.

Gruß - Christine

Ich würde Christine da zustimmen. Wenn sie nach einem Hausverbot dieses misachtet, würde sie sich sogar strafbar machen. Alternativ kannst du Zivilrechtlich einfordern, daß sie deine Arbeitsstelle nicht betritt (Antrag nach Gewaltschutzgesetz: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/Antr_C3_A4ge_20f_C3_BCr_20M_C3_A4nner_20nach_20dem_20Gewa...

Wenn es nur darum geht eine peinliche Szene zu vermeiden, wäre das aus meiner Sicht allerdings etwas über das Ziel hinausgeschossen, dann wäre ein Gespräch mit dem Chef im Vorfeld und der Weg über ein Hauverbot besser. Kommt es dann zu Anrufen im Betrieb, hilft der Antrag wieder weiter.

susu


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