Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Im Zweifel ist der Mann ein Vergewaltiger

Max @, Tupfentupfing, Thursday, 28.09.2006, 16:41 (vor 7010 Tagen) @ Hesse

Servus,

die Meldung in der hna habe ich dort online kommentiert. Mein Kommentar ist allerdings nicht freigeschaltet worden. Wahrscheinlich mag man auch bei der hna bestimmte Vokabeln nicht. "Femifaschistoid" scheint eine davon zu sein.

In der deutschen Justiz schlägt eine durchgängig femifaschistoide Rechtssprechung dann, wenn die Geschlechterfrage im weitesten Sinne tangiert wird, eine Schneise der Verwüstung in das Vertrauen auf Rechtsstaatlichkeit.
"In dubio pro reo" ist außer Kraft gesetzt, wenn frau was zu lamentieren hat oder wenn sie gar ums Leben gekommen ist.

Da verurteilt ein deutsches Gericht schon mal einen völlig unschuldigen Testfahrer von Mercedes-Benz zu einer Haftstrafe ohne Bewährung, weil sich ohne sein Zutun eine Jungmutter samt Kind an einem Baum neben der Autobahn entleibt hat. Das Sorgerecht eines Herrn Görgülü wird so lange hartnäckig mit Füssen getreten, bis die Zeit seinen Anspruch von selbst ad absurdum führt - und in Worms und anderswo wandern Dutzende von Unschuldigen in den Knast, werden Familien auf Jahre hin auseinandergerissen und zerstört, nur, weil eine perverse Gutmenschin von Pädophilie überzeugt ist, so bald ein Kindergartenkind einer Puppe verhaltensauffällig unter das Puppenröckchen schaut.
Und der Mann, der in Ermangelung einer anderen verlässlichen Informationsquelle per heimlichem Genabgleich wissen möchte, ob er auch wirklich der Vater des Kindes ist, das er liebt - der wird gleich von der Justizministerin persönlich kriminalisiert und mit Haftstrafen bedroht.


Aus der US-Army gibt es Zahlen, die belegen, daß etwa 60% aller Vorwürfe, die dort von Soldatinnen gegen Vorgesetzte und Kameraden wegen sexueller Belästigung oder Vergewaltigung erhoben worden sind, schlicht erstunken und erlogen gewesen sind - und alleine deswegen erhoben wurden, um auf diese "bequeme" Weise einen unbequemen Mann zu "entsorgen".
Bezogen auf den Fall aus Fritzlar, frage ich, was uns davon abhält, ähnliche Zahlen für die Bundeswehr als wahr zu unterstellen. Zumindest für möglich kann man sie halten. Daß aber selbst dann noch Urteile gefällt werden, die den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" mißachten, das ist nicht weniger als Rechtsbeugung zum Nachteil des Angeklagten.

Also nochmal: Die bundesdeutsche Rechtssprechung ist femifaschistoid und unterscheidet sich dann, wenn es um das "Wohl und Frommen der Frauen" geht (symbolisch vertreten durch jeweils "diese eine Frau" vor Gericht), nicht wesentlich vom legendären Volksgerichtshof des Herrn Freisler.
Nach den damaligen perversen Vorstellungen von Recht scheint der aber tatsächlich noch "Recht gesprochen" zu haben. Heutzutage interessiert noch nicht mal mehr das.

Stocknüchtern - Max


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