Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Im Zweifel ist der Mann ein Vergewaltiger

Christian, Wednesday, 27.09.2006, 19:44 (vor 7011 Tagen) @ Hesse

Freispruch gibt es doch immer, wenn aus Mangel an Beweisen eine Tat nicht nachgewiesen werden kann. Der Vergewaltigungsprozess hat keine Beweise erbracht, sondern das Urteil nur aufgrund der Aussage der angeblich vergewaltigten Frau gefällt wurde, praktisch es nur ein "Ich-Glaube-Urteil (Glaubensurteil)" ist. In Zukunft kann ja jeder daher kommen und eine Behauptung aufstellen und die Urteile nicht mehr nach Beweiskraft sondern schlichtweg nach Glauben gefällt werden! Sollte sich später herausstellen, dass der Mann unschuldig im Gefängnis war, dann ist sich die Justiz keiner Schuld bewusst, denn Frauen können ja nicht Lügen! Ihr könnt euch sicher sein, es wäre eine anderes Urteil gefällt worden, wenn diese Frau einen Richter, Staatsanwalt oder Politiker der Vegewaltigung bezichtigt hätte, die Beweislast wäre umgedreht worden. Vielleicht hat ja die Soldatin jetzt den Job bekommnen, weil sie den Rivalen aus dem Weg geräumt hat, da sollte man jetzt mal Nachforschungen stellen?
Im Beschwerdezentrum ist schon vieles über Unrecht in der Justiz gespeichert, man hat Offenbar schon öfters versucht diese Seite zu sperren.
http://www.beschwerdezentrum.de


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