Wählertäuschung ist vorprogrammiert mit Überhangmandate
Hi Nihi,
Dagegen ist sehr wohl etwas einzuwenden, Ralf. Es führt zu dem Kuriosum,
daß mehr Stimmen weniger Sitze bedeuten können, einem negativen Stimmrecht,
daß also eine gewisse Anzahl Wähler genau das Gegenteil von dem bekommen,
wofür sie gestimmt haben. Damit setzt sich das Grundgesetzgericht
auseinander.
habe ich auch gelesen, ich halte das aber im Prinzip für Luxusproblemchen, schon deshalb, weil es völlig "neutral" ist in dem Sinne, dass es nicht von vornherein eine bestimmte politische Partei oder Richtung bevorzugt.
Warum muß es überhaupt Überhangmandate geben? Wäre es nicht richtig, daß
die Sitzverteilung exakt das Ergebnis der Verhältniswahl wiedergeben muß?
Wie gesagt, da gibt es einfach verschiedene Ansätze. Ich selbst finde auch eine Verhältniswahl insgesamt gerechter (insbesondere auch gegenüber kleineren Parteien), nichtsdestotrotz würde ich aber selbst ein reines Mehrheitswahlrecht (wie z.B. in England) nicht pauschal als "undemokratisch" bezeichnen. Da kommt dann insbesondere dieser Punkt zum Tragen:
Wenn also das Stimmvieh, sagen
wir mal, von einem Herrn Steinmeier die Schnauze derart voll hätte, daß der
in seinem Wahlkreis nur noch 0,5% bekäme, würde er uns trotzdem todsicher
erhalten bleiben.
Eben, und das scheint mir ein prinzipielles Problem eines reinen Verhältniswahlrechts zu sein. Mich hatte mal ein Engländer ganz verblüfft gefragt: "Dann kann also bei Euch jemand ins Parlament kommen, ohne überhaupt persönlich gewählt worden zu sein?".
Das deutsche System ist ein Versuch, die Vorteile beider Systeme miteinander zu kombinieren. Dass man da evtl. im Detail noch bessere Verfahren entwickeln könnte, mag durchaus sein.
Wenn man aber die Extreme "reines Mehrheitswahlrecht" und "reines Verähltniswahlrecht" gegenüberstellt und akzeptiert, dass letzlich beide Systeme demokratisch legitimierbar sind, dann kann man leicht erkennen, dass das exakte Sitzberechnungsverfahren gar nicht so wichtig ist, sofern es nicht pauschal eine bestimmte politische Richtung von vornherein bevorzugt oder benachteiligt.
Ich gehe sogar lästerlicherweise davon aus, dass viele von denen, die jetzt gerade über Überhangmandate meckern (Du bist damit selbstverständlich nicht gemeint), das System gar nicht verstanden haben, vielleicht noch nicht mal den Unterschied zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht kennen, geschweige denn die feinen Nuancen.
Gruß Ralf
--
*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***
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Christian,
19.09.2009, 00:04
- Wählertäuschung ist vorprogrammiert mit Überhangmandate - Moveman, der III., 19.09.2009, 01:47
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Nihilator,
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