Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Prostitutionsgesetz

Michael @, Thursday, 10.09.2009, 02:51 (vor 5954 Tagen) @ HerrClaus

Hast Du Deine eigenen Quellen überhaupt gelesen bzw. verstanden.

Denn genau das bedeutet es eben nicht.

Ich sprach vom Wortlaut des Gesetzes und von der rechtspositivistischen, also frei von jeglicher Auslegung, Interpretation des Gesetzes. Damit hatte ich kein Anspruch auf rechtliche Genauigkeit erhoben. Schade dass die Ironie nicht durchdringt.

Es handelt sich rechtlich also um einen (eingeschränkten) Deinstvertrag
und nicht um einen Werkvertrag. In einem Dienstvertrag wird nur der Auftrag
zum Tätigwerden erteilt, ein Ergebnis wird vom Beauftragtem im Gegensatz
zum Werkvertrag nicht garantiert.

Lieber HerrClaus, diese Erkenntnis bleibt hoffentlich nur uns verborgen, nicht wahr?

Denn wenn es sich bei den Prostituierten rumspricht, dass sie Geld abknöpfen können ohne was zu leisten - also genau so wie die Rechtsanwälte - dann werden die Männer, die vollkommen andere Erwartungen hegen, nicht gerade unsere Freunde werden.

Umgekehrt, dürfte diese Erkenntnis dazu führen, dass die Prostituierten einen erheblichen Geschäftsrückgang verzeichnen. Gerade die Leistungswilligen unter Ihnen dürften uns auch nicht als Freunde bezeichnen.

Sollten aber die betroffenen Damen und Herren erkennen, dass ihr Malheur aus feministischer Ecke kommt, dann kann es mir nur recht sein, wenn sich deren Wut gegen Alice Schwarzer und Konsorten richtet.

Nichts für ungut!
Michael


gesamter Thread:

 

powered by my little forum