Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strategischer Schachzug gegen Piraten???

Chato, Wednesday, 09.09.2009, 03:08 (vor 5955 Tagen) @ Nihilator

N'abend Nihi!

Was mich mal brennend interessieren würde: wie soll denn eigentlich der
rechtsstaatliche Schuldnachweis aussehen in diesem Fall? Daß er das Zeug
hatte, hat er ja nie bestritten, das war ja seine Aufgabe.
Also müßte man ihm doch jetzt nachweisen, daß er es nicht nur aus
dienstlichen Zwecken angeschaut hat. Daß er sich beim Betrachten vielleicht
mal ans Hosentürl gelangt hat oder sowas. Oder aber man müßte begutachten
lassen, ob die Person pädophile Neigungen hat; vielleicht per EEG, wenn ihm
KiPo vorgeführt wird?

Was mich mal brennend interessieren würde: wie soll man denn eigentlich so genau wissen, aus welchen Gründen sich die jetzigen Verfahrensbeteiligten im Prozeß gegen Jörg Tauss (Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Gutachter etc.) die bei ihm sichergestellten Kinderpornos anschauen? Daß die jetzt alle dieses Zeug haben, kann ja nicht bestritten werden, und daß sie es sich anschauen auch nicht. Das ist ja jetzt ihre berufliche Aufgabe. Sagen sie!

Müßte man aber nicht bei denen allen jetzt vor Prozeßbeginn auch erst einmal nachweisen, daß sie es wirklich nur zu rein beruflichen Zwecken angeschaut haben? Daß sich zum Beispiel keiner von denen beim Betrachten vielleicht mal ans Hosentürl gelangt hat oder sowas. Müßte also nicht im Vorfeld zunächst begutachtet werden, ob diese Personen nicht vielleicht auch pädophile Neigungen haben? Vielleicht per EEG, während ihnen unter kontrollierten Laborbedingungen KiPo vorgeführt werden?

Was machen die denn schon anderes als Jörg Tauss? Auch sie schauen sich doch KiPo an – aus "beruflichen Gründen", wie sie behaupten. Aber weiß man's denn?? Müßten die nicht sogar allesamt selbst erst einmal vorher auf die Anklagebank, damit auch wirklich absolut sichergestellt ist, daß ausschließlich rechtskräftig freigesprochene Personen hernach am Prozeß gegen Jörg Tauss teilnehmen? Freilich, man könnte natürlich auch ausschließlich Frauen als Beteiligte im Prozeß gegen Tauss einnsetzen, denn KiPo schauen sich ja bloß Männer an.

Andernfalls gälte das eben Gesagte natürlich nicht weniger auch für diejenigen Personen, die an einem solchen Vor-Prozeß gegen die später im Verfahren gegen Tauss eingesetzten Personen teilnähmen. Selbstverständlich müßten ja auch die erst einmal die Kinderpornos ansehen, die bei Tauss gefunden wurden. Die Frage wäre also: Hätten sie sich die wirklich bloß aus rein beruflichen Gründen angesehen?

Und so weiter … und so weiter …

Das Böse ist immer und überall!

Oberstaatsanwalt Nick

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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.


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