Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Deutschland

Mirko, Tuesday, 08.09.2009, 00:48 (vor 5956 Tagen) @ roser parks

In Deutschland hat ein Kind gegenüber seinem Vater Unterhaltsanspruch. Das kann nicht einfach so gekündigt werden.

Also auch dann, wenn eine lesbische Mutter und ein Samenspender einen Vertrag eingehen, dass der Samenspender (= Vater) niemals mit Unterhaltsforderungen bedacht wird, ist dieser ungültig, weil die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem Vater nciht berührt werden. Dasselbe gilt für Spenden an eine Samenbank.

Das Tückische ist, dass Samenspender darüber nicht informiert werden. Der Student, der sich ein paar flotte Euro verdienen möchte, sieht sich Jahre später wohlmöglich beträchtlichen Forderungen gegenüber stehen.


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