Deutschland
In Deutschland hat ein Kind gegenüber seinem Vater Unterhaltsanspruch. Das kann nicht einfach so gekündigt werden.
Also auch dann, wenn eine lesbische Mutter und ein Samenspender einen Vertrag eingehen, dass der Samenspender (= Vater) niemals mit Unterhaltsforderungen bedacht wird, ist dieser ungültig, weil die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem Vater nciht berührt werden. Dasselbe gilt für Spenden an eine Samenbank.
Das Tückische ist, dass Samenspender darüber nicht informiert werden. Der Student, der sich ein paar flotte Euro verdienen möchte, sieht sich Jahre später wohlmöglich beträchtlichen Forderungen gegenüber stehen.
gesamter Thread:
- Samenspender -
roser parks,
07.09.2009, 22:31
- Samenspender -
Movemen, der II.,
07.09.2009, 22:44
- Samenspender -
freiheitistunteilbar,
08.09.2009, 04:29
- Der Pflichtsamen - Moveman, the II., 08.09.2009, 13:34
- Samenspender -
freiheitistunteilbar,
08.09.2009, 04:29
- "Recht"sprechung? -
Egal,
07.09.2009, 22:50
- anonyme Samenspenden von vornherein verbieten -
Sophisticus,
07.09.2009, 22:58
- Persönlichkeitsrecht? - Egal, 07.09.2009, 23:07
- Dazu passt vom Wochenende unter Bekanntschaftsanzeigen: -
Flohgast,
07.09.2009, 23:09
- Dazu passt vom Wochenende unter Bekanntschaftsanzeigen: - RoRo REWE D1, 28.09.2009, 06:32
- "Recht"sprechung? - Michael, 08.09.2009, 02:26
- anonyme Samenspenden von vornherein verbieten -
Sophisticus,
07.09.2009, 22:58
- Deutschland - Mirko, 08.09.2009, 00:48
- Samenspender -
Movemen, der II.,
07.09.2009, 22:44