Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der Fall Bianchi

Scipio Africanus, St.Gallen, Sunday, 03.09.2006, 20:25 (vor 7035 Tagen) @ Maesi

Vermoth gehoert zu einer internationalen Gruppe, die das Haager
Rueckfuehrungsabkommen 'nachbessern' will, weil deren Mitglieder es fuer
zu strikt formuliert und zu unflexibel halten. Bei bestimmten Gruenden
soll ein entfuehrtes Kind nicht in den Staat zurueckverbracht werden, aus
dem es entfuehrt wurde; der 'triftigste' dieser Gruende ist natuerlich die
blosse Behauptung der Entfuehrerin, sie haette das Kind nur deshalb
entfuehrt, um es vor dem boesen Papa zu schuetzen, weil er es physisch,
psychisch oder (als Entfuehrungsgrund besonders oft beschworen) sexuell
misshandelt haette. Ich habe hier ganz bewusst die geschlechterbezogenen
Formulierungen verwendet, weil sowohl die konkreten Beispiele als auch die
nicht einzelfallbezogenen Pauschalbehauptungen immer genau diese
Geschlechterkonstellation beinhalten, wenn sie Kindesentfuehrungen
rechtfertigen sollen.

Bei bestimmten Gründen soll das entführte Kind nicht in den Staat zurückverbracht werden. Das ist bereits in Vorbereitung. Ein neuer Passus wird eingeführt.

Aus der Zeitschrift "Beobachter" :

Die Gerichte müssen sich auch vergewissern, welche Verhältnisse das Kind bei seiner Rückkehr vorfindet. Unzumutbar ist der Vollzug dann, wenn es nicht dem im Herkunftsland lebenden Elternteil anvertraut werden kann.

Das ist dann der Fall, wenn die Mutter den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder den Vorwurf der Misshandlung gegen den Vater erhebt. Dann nämlich müssen diese Vorwürfe abgeklärt werden, und solange der Vater seine Unschuld nicht bewiesen hat, wird ihm sein Kind nicht anvertraut. Und solange ihm das Kind nicht anvertraut werden kann, wird es nicht zurückgeschafft. Damit bleibt das entführte Kind bei der Entführerin, der Mutter, wahrscheinlich jahrelang, bis der Vater ein rechtskräftiges Urteil vorweisen kann, dass seine Unschuld beweist. Dann wiederum ist eine Rückführung nicht mehr möglich, weil sich das Kind dem Vater längst entfremdet hat.

Die Argumentation dieser selbsternannten Kinderschützer ist pervers. Im Fall der Wood - Kinder wird argumentiert, es sei menschenverachtend gewesen, die entführten Kinder von der Schweiz zurück nach Australien zu bringen, da sie fremdplatziert werden mussten. Die Fremdplatzierung war aufgrund der Beschuldigungen der Kindsmutter als notwendig erachtet worden. Mittlerweile wurde das Verfahren gegen den Vater eingestellt, da sich keine Indizien finden liessen, welche die Behauptungen der Mutter stützten.

Hier nachzulesen

Dazu muss man sagen, dass das Haager Rueckfuehrungsabkommen urspruenglich
gerade deshalb so strikt ausformuliert wurde, damit keinerlei
Interpretationsspielraum fuer sogenannt 'patriarchalische' Staaten (so sie
dem Abkommen ueberhaupt beitreten) besteht, und sie zwingend die
entfuehrten Kinder ausliefern muessen. Gerade Frauenorganisationen
begruessten diese scharfe Regelung und sahen darin ein griffiges
Instrument, um Entfuehrungen von Kindern durch ihre Vaeter oder deren
Familien in den islamischen Kulturraum zu unterbinden oder zumindest auf
die betreffenden islamischen Staaten (soweit sie das Abkommen nicht
ratifiziert haben) international politischen Druck auszuueben, die
entfuehrten Kinder wieder zurueckzuschicken. Entgegen dem Tenor in der
populistischen Kindesentfuehrungspropaganda, wie er in autobiographischen
Buechern, TV-Dramen oder -filmen (z.B. 'Nicht ohne meine Tochter')
breitgetreten wird, sind es keineswegs mehrheitlich die Vaeter (und schon

Die einst feurigen Verfechter der harten Linie gegenueber (maennlichen)
Kindesentfuehrern haben sich gruendlich geirrt. Indoktriniert durch die
tendenzioes-sexistische Kindesentfuehrungspropaganda, die sie nota bene
selber wesentlich mitverursachten, sahen sie durch den Schleier des
Selbstbetrugs die Realitaet nicht und dann kam der harte Aufprall in der
Wirklichkeit. Jetzt, da sich das einst hochgejubelte Instrument gegen die
weiblichen Schuetzlinge der Initianten wendet, suchen sie haenderingend
nach Gruenden, um es im Interesse ihrer Klientel wieder abzumildern.

Wie bereits gesagt und dargelegt, wurde, so scheint es jedenfalls, ein Mittel gefunden, um Kindsentführung durch die Mütter de facto zu legitimieren. Ich frage mich allerdings, ob die Vertragsstaaten bereit sind, die muttervölkisch - schweizerische Verbiegung des Rechts und damit des zwischenstaatlichen Abkommens zu akzeptieren.
Aber vielleicht wird sich auch diese Rechtsverbiegung ab und zu gegen Mütter wenden, wenn auch Väter beginnen, Missbrauchsvorwürfe zu instrumentalisieren. Dann wird der Aufschrei gross sein, und es wird wieder nach einem Ausweg gesucht, um das Leibeigenschaftsverhältnis des Kindes zur Mutter zu erneuern.

Vorgeschoben wird - wie ueblich in diesen Kreisen - das Kindeswohl; dass
dieselben Ideologen seinerzeit ebenfalls das Kindeswohl bemuehten, um die
harten Regelungen ueberhaupt erst in dieser Form durchzudruecken, haben
sie laengst 'vergessen'. Wer das Gebrabbel dieser 'Kindeswohlhueter' noch
ernst nimmt, ist selber schuld. Soweit sie in irgendwelchen
nationalen/internationalen Gremien einsitzen, gehoeren sie IMHO wegen
erwiesener Inkompetenz sowie systematischen Verstoessen gegen die
Kinderinteressen aus allen relevanten Aemtern entfernt. Leider
funktionieren diesbezueglich die staatsfeministischen Seilschaften wohl
viel zu gut, sodass diese Leute in Amt und Wuerden verbleiben.

Genau deshalb sind wir gezwungen, sie ernstzunehmen. Wäre kein gesellschaftspolitischer Einfluss vorhanden, könnten diese "Kinderschützer" ohne weiteres unter "Schwachköpfe und andere Idioten" abgebucht werden.

Man beachte uebrigens die Parteizugehoerigkeit der beiden
Nationalraetinnen, die die Entfuehrerin vermutlich unterstuetzen.

Tja, hab ich beachtet.

Gruss
Maesi

Ebenfalls einen Gruss aus der matriarchalen Konföderation Schweiz
Scipio


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