Strafe ist einziger sinnvoller Gegenstand einer Quotenregelung.
Wenn schon Todesstrafen,
dann sicher für Männer und Frauen, wobei der Anteil der verurteilten Frauen
mindestens bei 50% liegen muss.
Ich bin nicht für die Todesstrafe. Aber sehr wohl für eine Quotenregelung inbezug auf die Haftstrafen! Hier allein - nicht auf beruflichem Feld - ist auch eine Quotenregelung sinnvoll.
Grund:
In der beruflichen Leistungsfähigkeit und -willigkeit sind Männer und Frauen (und Kinder) ungleich.
In der Bosheit sind Männer und Frauen (und Kinder) dagegen gleich.
Das soll nicht heißen, daß auch Kinder Haftstrafen absitzen müssen. Es muß auch nicht heißen, daß Strafen für Frauen im Detail gleichgestaltet werden.
Wir müssen aber dorthin gelangen, Männer, Frauen und Kinder zwar nicht gleich zu berechtigen (das würde in die Katastrophe münden), wohl aber gleich ernstzunehmen. Das kann nur ihre inneren Werte bzw. Unwerte betreffen. Menschenwürde kommt schon dem Embryo, ja der befruchteten Eizelle zu. Im Recht auf Leben und Würde sind wir wirklich alle gleich. Auch in der Potenz zum Guten und Bösen.
Darum ist Gleich-Toleranz, die notfalls über Quote hergestellt zu werden hat, im Strafrecht sinnvoll, im Berufsleben aber nicht. Ziehen wir endlich die Konsequenzen.
Student
gesamter Thread:
- Todesstrafe für Frauen verteidigt -
Amplus,
01.09.2009, 16:11
- Strafe ist einziger sinnvoller Gegenstand einer Quotenregelung. - T.R.E.Lentze, 01.09.2009, 17:00