Diese Art von "Führungskultur" wird noch in zig Unternehmen gelebt... ^^ (nT)
"Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann
nicht zur 'betrieblichen Tätigkeit' einer Vorgesetzten, wenn er mit der
Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht."
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- Fundstück -
Kurti,
30.08.2009, 04:09
- Juristen im Paralleluniversum - Mus Lim, 30.08.2009, 04:41
- Diese Art von "Führungskultur" wird noch in zig Unternehmen gelebt... ^^ (nT) - Swen, 30.08.2009, 12:05