Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diese Art von "Führungskultur" wird noch in zig Unternehmen gelebt... ^^ (nT)

Swen, Sunday, 30.08.2009, 12:05 (vor 6059 Tagen) @ Kurti

"Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann
nicht zur 'betrieblichen Tätigkeit' einer Vorgesetzten, wenn er mit der
Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht."


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