Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fundstück

Kurti, Wien, Sunday, 30.08.2009, 04:09 (vor 5964 Tagen)

Habe mich beim Googeln gerade in ein Forum für angehende Juristen verirrt und in der Signatur eines Diskussionsteilnehmers das folgende bemerkenswerte Zitat aus einem deutschen Gerichtsurteil gefunden:


"Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur 'betrieblichen Tätigkeit' einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht."
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98


Man beachte die Formulierung "einer Vorgesetzten".

Was es so alles gibt ...

Gruß, Kurti


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