Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Karriereknick der Frauen "wegen der Kinder"...

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 27.08.2009, 21:12 (vor 5967 Tagen) @ Dummchenverächterin

Würde ich gerne, aber meine Wahrheitsliebe ist denn doch zu groß. Darf ich
einen Artikel aus dem BGB zitieren, der erst 1977 abgeschafft wurde?

§ 1356 BGB(Haushaltsführung):Die Frau führt den Haushalt in eigener
Verantwortung. Sie ist berechtigt,
erwerbstätig zu sein, soweit das mit ihren
Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.

Und? Ist es wünschenswert, daß sie berechtigt ist erwerstätig zu sein, wenn das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie nicht vereinbar ist?

Was willst Du eigentlich mit einem Gesetz belegen? Im StGB steht auch, daß Mord strafbar ist, und trotzdem finden welche statt. Die Frauenerwerbsquote in der brd lag 1970 bei 46%. Von üblich, ab Eheschließung nicht mehr zu arbeiten, kann da wohl keine Rede sein.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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