Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jugendämter abschaffen

Notburg, Tuesday, 25.08.2009, 03:17 (vor 5969 Tagen) @ sedan

Das Jugenamt hat weitreichende rechtliche Befugnisse. Die können z.B. ohne
richterlichen Beschluss bei dir auftauchen und dir dein Kind wegnehmen. Die
Polizei ist verpflichtet Amtshilfe zu leisten. Und nein, hierbei geht es
nicht um "Gefahr im Verzug", denn das Jugendamt muss sich auch im
Nachhinein nicht rechtfertigen. Diesen rechtlichen Sonderweg hat Adolf
Hitler den Jugendämtern gegeben. Das ist bis heute, 71 Jahre danach,
gültig.

Solche Dinge werden auf den Jugendämtern von "Sachbearbeitern"
entschieden. Eine spezielle Ausbildung ist für die Arbeit auf dem Jugendamt
nicht erforderlich.

Das stimmt schlicht nicht - weder der erste, noch der zweite Absatz


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