Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ANTI-DISKRIMINIERUNG "Erhebliche Mehrkosten"

Garfield, Wednesday, 30.08.2006, 14:52 (vor 7038 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf!

"So kann bereits als diskriminierend gelten, [...] einen kostenlosen
Werkskindergarten einzurichten. Gegen dieses Vorhaben wandte sich der
homosexuelle Betriebsratschef eines Unternehmens mit der Begründung, es
stelle eine "Entgeltdiskriminierung" der homosexuellen Mitarbeiter dar,
die dann ein Recht auf Ausgleichszahlungen hätten.
"

Soviel ich weiß, können mittlerweile auch Schwule Kinder adoptieren. Es ist auch durchaus möglich, daß ein Mann zunächst mit einer Frau zusammen lebt, sich von ihr trennt, ein gemeinsames Kind behält und erst danach seine homosexuelle Ader entdeckt und mit einem Mann zusammen zieht. So können also sehr wohl auch Schwule von kostenlosen Werkskindergärten profitieren. Mit derselben Berechtigung könnte sich also jeder Kinderlose beschweren und Ausgleichszahlungen fordern. Allerdings sind Kinderlose im "Antidiskriminierungsgesetz" als eventuell zu diskriminierende Gruppe wohl kaum vorgesehen...

Außerdem zählen zumindest Zuschüsse zu Kindergarten-Plätzen zu den "geldwerten Vorteilen", die versteuert werden müssen, wenn sie insgesamt den Freibetrag übersteigen. Werden kostenlose Werkskindergärten nicht auch irgendwie pauschal dazu gerechnet?

Na ja, jedenfalls wird der Schwachsinn des "Antidiskriminierungsgesetzes" so einmal mehr deutlich.

Freundliche Grüße
von Garfield


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