Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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WILDWASSER&Co

Christine ⌂, Thursday, 13.08.2009, 16:02 (vor 5980 Tagen) @ Marlow

In einer Klinik ist sie entweder freiwillig und kann jederzeit gehen, oder
die erziehungsberechtigte Person bzw ein richterlicher Beschluß hat sie in
eine geschlossene Abteilung eingewiesen.

Wenn Du wüßtest, was Jugendämter alles ohne richterliche Beschlüsse machen können. Wenn diese dann doch auf Widerstand stoßen, lassen sich immer Richter finden, die das im Nachhinein richtig finden und dementsprechend titulieren. Das nennt sich dann Gefahr in Verzug oder man beruft sich schlicht auf "Kindeswohl".

Ein exemplarischer Fall für diese Praxis ist der "Fall Agnes Roth"
Ich selbst habe im FemokratieBlog nicht nur über diesen Fall berichtet und wer mag, kann meine Meinung dazu hier lesen.

Deswegen möchte ich auch noch mal auf Michael Pfennig aufmerksam machen, der dazu - aus meiner Sicht wenigstens - ein tolles Lied geschrieben und vertont hat, hier auf Youtube: www.ak-cochem.de (Konzert in Salzburg)

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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