Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ja, habe ich.

Random, Thursday, 13.08.2009, 01:43 (vor 5981 Tagen) @ Peter

Es bleibt dabei: Es ist eine ex-post-Beurteilung. Die Entscheidung war nach dem damaligen Stand vertretbar. Äußerlich intakte Organe legen nicht zwingend Funktionstüchtigkeit nahe, schon gar nicht bei der Vorgeschichte. Wenn man will, kann man unter Anlegung heutiger Maßstäbe, das Vorgehen verwerflich finden. 1977 war es das sicher nicht.

Sollte dieses Urteil Bestand haben, ist es hochschädlich für jede Art von operativer Medizin. Jeder Operateur müsste damit rechnen, dereinst nach Kriterien, die im heute unbekannt und damit nicht befolgbar sind, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Für Laien schwierig zu begreifen, zugegeben. Trotzdem gab es damals und gibt es heute Verläufe, die schicksalshaft sind, ohne dass vorwerfbare Fehler passiert sind, obwohl ex post solche vermeintlich festgestellt werden.

Aber bitte, wir brauchen keine Patienten. Die Patienten brauchen uns. Die Überverrechtlichung hat schon genügend Schaden gestiftet. In Teilen des Landes fallen operative Gynäkologie und Geburtshilfe schon aus. Wenn man diese Zustände ausweiten will, muss man solche Beurteilungen vornehmen und solche Urteile sprechen. Wer die Folgen genau kennen lernen will, muss sich nur in den USA umtun. Viel Spaß!

Gummititten, aufgespritzte G-Punkte, Face-Liftung, Botox und dergleichen Scheißdreck mehr gibt es an jeder Ecke. Gefahrgeneigte, weil pathologische Zustände behandelnde, Chirugie wird immer seltener, weil zu gefährlich. Also, was soll's? Wer eine Gebärmutter rausstemmen kann, kann auch Gummititten. Die sind einfach, bringen viel Kohle und verschaffen viel Renommee, wenn man sich die Kautschuk-Zombies vom Hals hält. Schöne neue Welt, du kannst kommen.


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