Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Danke @ all. Zusammenfassung:

vielleichtzeuger, BaWü, Sunday, 20.08.2006, 16:15 (vor 7049 Tagen) @ vielleichtzeuger

Hi!

Hier der Versuch einer Zusammenfassung, die Elemente aus einigen Beiträgen enthält:

- nichteheliche LG (evtl. mit notariellen Verträgen) ist einer Ehe vorzuziehen
- dabei ist natürlich auf Eintragung gemeinsamen Sorgerechts zu achten
- darauf achten, daß die Frau lange berufstätig ist, möglichst Vollzeit
- zwei Kinder erhöhen die Chancen, bei einer Trennung nicht Unterhaltssklave zu werden
- der Frau unmißverständlich klar machen, daß man bei einem Sorge/Umgangsrechtsentzug den Job kündigen wird

Und hier noch ein paar zusätzliche Ideen:

- Da in meiner Patchwork-Familie sich einige (besonders meine Stiefmutti) sich mit der Problematik auskennen, hat mich meine Stiefmutti auf eine interessante Gesetzespassage aufmerksam gemacht: Die Großeltern besitzen nämlich auch Umgangsrecht! (Evtl sogar ohne gemeinsames Sorgerecht des Elternpaars). Kommt es also zum Umgangsboykott und geben mir meine eigenen Eltern einem mit aller Entschlossenheit Rückendeckung, so können sie ihr enklagbares Umgangsrecht als Gegen-Druckmittel einsetzen.

- Ich könnte meine Freundin einen handschriftlichen Brief verfassen lassen. Einen Brief, in dem sie niederschreibt, wie sie zu all den Dingen steht. Dazu, daß mein Vater früher Umgangsverbot mit mir hatte, dazu, wie sie die Rolle des Vaters ihrer Kinder sieht u.s.w.
Dieser Brief wird sorgfältig an einem Ort meiner Wahl aufbewahrt. Er hätte keinerlei rechtliche Bedeutung.
Aber er wäre ein moralisches Druckmittel, wenn ich ihn meinen Kindern, die ich nicht sehen darf, im Alter von 12-18 Jahren zukommen lassen könnte.

- sofern man ein angespartes Geldpölsterchen hat, könnte man dies peu á peu auf ein Schweizer Nummernkonto bringen (sofern knapp 5-stellige Euro-Beträge dort überhaupt ernstgenommen werden) - und in bar ohne sichtbare Kontobewegungen. (öfter mal Kurzurlaub in der Schweiz - man hat es offiziell "verspielt") Somit wäre es vor dem Zugriff deutscher Behörden geschützt. Ich kenne diese berühmten Schweizer Konten aber nur vom Hörensagen - ich weiß nicht, ob sie Legende oder Realität sind. Kann jemand Tips geben?

danke im voraus


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