Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lust zu kotzen?

Max, Fliegentupfing, Sunday, 19.07.2009, 12:12 (vor 6005 Tagen) @ Angela

Dafür müsste man zwar das Grundgesetz ändern, aber
in diesem Fall wäre ich ausnahmsweise dafür.

... ein Schwein ist ein Schwein. Wenn man es schlachtet, dann ist es ein totes Schwein. Daraus kann man Schweinelendchen machen. Oder Wurst. Je nachdem, was man gerade vor sich hat, nennt man das dann auch so. Also Schwein, Schnitzel, Rippchen, Wurst, Schweinskopfsülze ... a propos Schweinskopfsülze: Beim Grundgesetz ist das anders. Mit dem Grundgesetz kannst du machen, was du willst. Selbst wenn es irgendwann so weit abgeändert worden ist, daß es eigentlich ein Kochrezept ist, würden es immer noch alle Grundgesetz nennen.

Ein Grundgesetz, liebe Angela, kann man nicht ändern. Es heißt nämlich nicht grundlos Grundgesetz. Und gegeben hat man sich ursprünglich mal ein Grundgesetz, weil man sich dieses Sachverhalts voll bewußt gewesen ist - und darüber hinaus diesen Sachverhalt explizit so haben wollte.

Daher ist es auch völlig verfehlt, anzunehmen, man bräuchte nur eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung, damit sie rechtens sei. Jede Änderung am Grundgesetz ist gleichbedeutend mit seiner Abschaffung! Ein Gesetz, das sich ändern läßt, ist niemals ein Grundgesetz!

Grundsätzliches - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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