Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vom Rheinland Pfälzischen Frauenministerium

bloke, Sunday, 19.07.2009, 07:15 (vor 6005 Tagen) @ Zottel

Und die Polizei wird entsprechend feministisch "geschult" und

angehalten,

sofort entsprechende "Beweise" zu sichern.


Vielleicht können die feminsitischen HelfershelferInnen
gleich an Ort und Stelle Beweise unterschieben :-D

Es sieht doch real so aus: Sobald die Polizei sich ein Urteil gebildet hat, wird nur noch in diese Richtung "ermittelt" (gebogen wäre ein passenderer Ausdruck) Direkt untergeschoben wird dabei nicht unbedingt, es wird einfach nur entlastendes weggelassen und sehr viel gedeutet. Um das nacher zu revidieren braucht man neben einem sehr ausgebufften Anwalt das Glück, an einen fairen Richter zu geraten. (dünn gesät) Handfeste Beweise gibt es in solchen Fällen eher selten.

Einem Beschuldigtem wird alles Mögliche schon beim Verhör in den Mund gelegt, da kann dann später auch ein noch so guter Anwalt oft nichts mehr machen. Ein Dummkopf, der als Beschuldigter ohne Anwesenheit seines Anwalts überhaupt mehr sagt als seinen Namen - Egal ob man unschuldig ist oder nicht.


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