Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vom Rheinland Pfälzischen Frauenministerium

bloke, Sunday, 19.07.2009, 05:58 (vor 6005 Tagen) @ Zottel

...Dabei arbeiten sie bei klar abgegrenzten Aufgabenbereichen eng vernetzt
mit den Frauenhäusern, Frauenhausberatungsstellen und Frauennotrufen, die
über die Krisenintervention hinaus längerfristige Unterstützung und
Beratung oder auch sichere Unterkunft gewährleisten. <<

Sofort nach dem Polizeieinsatz schaltet sich sofort das Frauenhaus mit
Außendienstagenten ein, und das natürlich zu einem Zeitpunkt, zu dem noch
gar nicht feststeht, ob die Frau auch wirklich die Wahrheit sagt. Eine
wirklich monströse Maschinerie.

Und die Polizei wird entsprechend feministisch "geschult" und angehalten, sofort entsprechende "Beweise" zu sichern. Die Staatsanwaltschaft hat Anweisung, in jedem Falle ein öffentliches Interesse zu erkennen: Damit hat die Geschädigte keine Möglichkeit ihren Strafantrag zurückzuziehen. Eine vielleicht aus einer Kurzschlußreaktion aufgestellte Behauptung ist von ihr fast nicht mehr widerrufbar.

Wer unschuldig in die Mühle gerät: Gute Nacht, da brauchts einen verdammt guten Anwalt.


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