Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beschwerde beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

chrima, Wednesday, 15.07.2009, 19:28 (vor 6009 Tagen) @ auch mal da

Ich habe mich entschlossen, beim europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte Beschwerde wegen (mehr Umgang) Umgangsverweigerung
einzureichen.

Super da müssen tausende Beschwerden hin.

Ich habe schon eine Beschwerde eingebracht.
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor dem Gesetz, Umgangsverweigerung,

und diskriminierende Verfolgung aufgrund meines Geschlechts.

Leider ist es so, dass man in etwa 7 Jahre auf ein Urteil warten muß. =>
Mach Dir keine Hoffnungen, dass das Dir etwas bringt. Es hilft aber
vielleicht anderen Kindern und deren Vätern.

Diesen Schritt hatte ich mir auch schon überlegt. Meines Wissens hat es die BRD aber leider geschafft eine "unabhängige" RichterIN dort zu installieren, die nun durch Ablehnung aller Beschwerden dafür sorgt, dass dieses menschenrechtsverachtende Drecksland Deutschland nicht mehr verurteilt wird. Und tatsächlich: In den letzten Jahren habe ich von keinem Urteil in Familiensachen gegen die BRD gehört.
Der übliche Zynismus halt. Wenn sie es schon nicht schaffen ihr "Recht" so zu gestalten, dass es menschenrechtskonform ist, dann verhindern sie eben mit Tricks weitere Urteile, um dann stolz darauf zu verweisen, dass es ja keine Verurteilungen mehr gab. Aber in andere Länder erdreisten sie sich einzufallen. Natürlich im Namen der "Menschenrechte". Widerwärtig und ekelhaft dieses Pack!


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