Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beschwerde beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

auch mal da, Wednesday, 15.07.2009, 11:41 (vor 6009 Tagen) @ sonnenlilie

Ich habe mich entschlossen, beim europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte Beschwerde wegen (mehr Umgang) Umgangsverweigerung
einzureichen.


Super da müssen tausende Beschwerden hin.

Ich habe schon eine Beschwerde eingebracht.
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor dem Gesetz, Umgangsverweigerung,
und diskriminierende Verfolgung aufgrund meines Geschlechts.

Leider ist es so, dass man in etwa 7 Jahre auf ein Urteil warten muß. =>
Mach Dir keine Hoffnungen, dass das Dir etwas bringt. Es hilft aber vielleicht anderen Kindern und deren Vätern.


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