Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Polizei Braunschweig / POL-BS: Vergewaltigung an 22-Jähriger war vorgetäuscht

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 11.07.2009, 15:26 (vor 6013 Tagen) @ Max

... daß gegen sie wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt wird, halte
ich für unzureichend. Man sollte die Angelegenheit so behandeln, als hätte
die Tat - unter Berücksichtigung aller detaillierten Angaben, die die
Falschbeschuldigerin zu machen hatte - wirklich stattgefunden, und sollte
das Strafmaß dann gegen die Falschbeschuldigerin festsetzen. Da sie zwei
Männer beschuldigt hatte, von denen im "Erfolgsfall" jeder bestraft worden
wäre, darf die Dauer ihrer Freiheitsstrafe auch gerne verdoppelt werden.
Jedenfalls hoffe ich, daß das "Vortäuschen einer Straftat" in dem Fall
dazu ausreicht, diese Drecksau hinter Gitter zu bringen.

Knast für Falschbeschuldigerinnen!

Das unterschreibe ich so, wenngleich ich den Ausdruck 'Drecksau' durch 'fehlgeleitetes Fräulein, das dringend der Sozialisierung bedarf', ersetzen würde.

Es steht aber zu befürchten, dass die Täterin, wie üblich in solchen Fällen, als Frau straflos davonkommt.

Viele Grüße
Wolfgang


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