Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wem der Gleichstellungsapparat dient : hier die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Goofos @, Sunday, 05.07.2009, 17:25 (vor 6019 Tagen) @ Thoma.s

Ob es diese interessanten Ansätze wirklich reißen werden wage ich zu bezweifeln. Mit Gender Mainstreaming, Antdiskriminierung, Gleichstellung/sbeauftragte & Co. hat man sich inwzischen solch ein verklärtes Monster aufgebaut das wohl die ursprünglich formulierte Theorie meilenweit verfehlt. Was bringt es mit einigen Ansätzen daher zu kommen die einem verklärten Monster gegenüber stehen, dessen Rettung eine Lebensaufgabe darstellt um die ganzen schwachsinnigen Theorien zu wiederlegen, Fehler auszubügeln, entsprechend zu erweitern, im Verfahren auszudiskutieren und Richtig zu stellen? Meiner Meinung nach ist die einzige Rettung dafür den ganzen Apparat untergehen zu lassen weil es keinen Sinn macht daran noch herum zu doktorn. Da verspricht jeder Neuanfang mehr als sich dafür noch die Finger krum zu machen.

Zum EKHN und Gleichstellung finde ich nur so Blödsinn wie:

Gezielte Förderung für weiblichen Nachwuchs

Kirchen fördern weiblichen Führungsnachwuchs

=196&tx_ttnews[backPid]=568&cHash=54a57944e6]FRAUEN - MACHT - BEWEGUNG

Man braucht heute nicht davon ausgehen, dass die Religion dabei auch nur irgendetwas besser machen würden. Von den Themen und Vorträge aus dem Programm der Frauen am ev. Kirchentag kann man auch ablesen, dass das nichts mehr mit einer ev. Religion zu tun hat statt mit einem Feminismus in seiner reinsten radikalen Form in der Frauen über sich reden. Was soll eine evangelische Gleichstellungsbeauftragte anders machen als eine andere Gleichstellungsbeauftragte?

Dass der ev. Ansatz der Gleichstellungsarbeit nicht großartig gegen die Niedersächsische Gemeindeordnung §5a verstößt, ist mir dabei schon klar. Was daran ein großer Unterschied darstellt oder was daran besser gemacht sein soll, ist mir jedoch nicht klar. Wenn ist der Unterschied allerhöchstens, dass die Gleichstellungsbeauftragte dazu verpflichtet ist dem Rat auf Verlangen Auskunft und Transparenz zu geben, wofür es erst mal einen Rat bräuchte, der das auch macht. Aber für diese Möglichkeit sorgen die Gleichstellungsbeauftragten schon im Vorfeld einfach für Lippenbekenntnisse von wegen sie wären nicht nur Frauenbeauftragte. Wie die Realität dabei aussieht, ist wohl die andere Frage.


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