Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genderama: "Russin wegen Vergewaltigung von zehn Männern angeklagt ". Schwanger?

Roslin, Sunday, 21.06.2009, 23:02 (vor 6032 Tagen) @ karlma
bearbeitet von Roslin, Sunday, 21.06.2009, 23:14

Nach der merkwürdigen Systematik deutschen Familienrechts noch anders: Der
Unterhalt an das Kind ist vorrangig zu zahlen. Dabei spielen die
Umstände der Erzeugung auch keine Rolle. Damit hat aber die Mutter noch
keine Mittel für den Schadensersatz, auch wenn sie dem Kind sein Einkommen
verwaltet. Also bleibt er wieder auf den Kosten hängen, es sei denn er
verpieselt sich nach Fernost oder es geschieht ein Wunder und die Frau
arbeitet für ihren Unterhalt und den Schadensersatz.

Danke für Eure Antworten.

Als juristischer Laie hatte ich den Verdacht, dass es genau so sein könnte.
Eure Antworten machen ja wirklich Mut, beleuchten an diesem Extrembeispiel, wie es um die Gleichberechtigung der Männer steht.
Kein Mensch kann eine Frau zur Mutterschaft zwingen, schon gar nicht, wenn sie vergewaltigt wurde.
Ein Mann kann sich einer Zwangsvaterschaft nicht entziehen, offenbar nicht einmal dann, wenn er vergewaltigt wurde.

Prost Mahlzeit.


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