Genderama: "Russin wegen Vergewaltigung von zehn Männern angeklagt ". Schwanger?
Wenn es gelingt, die Vergewaltigung zu beweisen, dürfte dem Mann
Schadenersatz zustehen, und zwar exakt in Höhe des zu leistenden
Unterhalts.Viele Grüße
Wolfgang
Hört sich ja ganz schön gerecht an. Aber:
In D hätte der Vergewaltigte Schadenersatzansprüche gegen die Vergewaltigerin. Diese jedoch ist Eigentümerin des aus der von ihr begangenen Vergewaltigung entstandenen Kindes, braucht also nicht arbeiten zu gehen.
Er hingegen wird gezwungen werden (dank "überobligatorischer Erwebspflicht"), den geschuldeten Kindesunterhalt zu zahlen, während er keinerlei Handhabe hat seine Forderungen einzutreiben.
Im Endeffekt wird er also doch zahlen, zahlen und nochmals zahlen und auf seinen Ansprüchen sitzen bleiben.
Gruß
chrimu
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Roslin,
21.06.2009, 18:57
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Wolfgang A. Gogolin,
21.06.2009, 20:11
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21.06.2009, 21:04
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