Lebenslänglich wäre vermutlich angemessen gewesen
Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung
Lebenslänglich wegen Mordes wäre vermutlich angemessen gewesen, mindestens aber 15 Jahre Freiheitsstrafe (mit der Option nach 2/3 freizukommen, also nach 10 Jahren).
Das Kind ist offenbar erstickt. Das ist vermutlich 'grausam' i.S.d. § 211 StGB. Warum wird vermutlich contra legem entschieden? Ach ja richtig, der Täter ist ja eine MenschIn. Da gilt dann Frauinnenstrafrecht. Wann wird das StGB eigentlich in geschlechtergerechter Sprache gefasst werden? Da steht immer nur 'Täter' oder 'Mörder' - das sollte gemäss der totalitären Gender-Ideologie ergänzt werden.
Also mich überzeugt die geringe Strafhöhe nicht. Aber immerhin ist die Verbrecherin verurteilt worden.
gesamter Thread:
- Ein Kind habe damals nicht in ihre «Lebensplanung» gepasst -
Altenpflegerin,
17.06.2009, 00:34
- Eine ganz normale Frau -
Wolfgang A. Gogolin,
17.06.2009, 00:49
- Eine ganz normale Frau - Don Peppino (nicht reg.), 17.06.2009, 00:52
- Lebenslänglich wäre vermutlich angemessen gewesen - Sophisticus, 17.06.2009, 02:14
- Eine ganz normale Frau -
Wolfgang A. Gogolin,
17.06.2009, 00:49