Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lebenslänglich wäre vermutlich angemessen gewesen

Sophisticus ⌂, Wednesday, 17.06.2009, 02:14 (vor 6037 Tagen) @ Altenpflegerin

Fünfeinhalb Jahre Haft für 22-Jährige wegen Kindstötung

Lebenslänglich wegen Mordes wäre vermutlich angemessen gewesen, mindestens aber 15 Jahre Freiheitsstrafe (mit der Option nach 2/3 freizukommen, also nach 10 Jahren).

Das Kind ist offenbar erstickt. Das ist vermutlich 'grausam' i.S.d. § 211 StGB. Warum wird vermutlich contra legem entschieden? Ach ja richtig, der Täter ist ja eine MenschIn. Da gilt dann Frauinnenstrafrecht. Wann wird das StGB eigentlich in geschlechtergerechter Sprache gefasst werden? Da steht immer nur 'Täter' oder 'Mörder' - das sollte gemäss der totalitären Gender-Ideologie ergänzt werden.

Also mich überzeugt die geringe Strafhöhe nicht. Aber immerhin ist die Verbrecherin verurteilt worden.


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