Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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1. Stiefvater von Kuckucks-Kind verklagt

Mr.Präsident, Wednesday, 27.05.2009, 11:13 (vor 6057 Tagen) @ Christine

Da hat ihm einer ein falsches Ei ins Nest gelegt, ein so genanntes
Kuckucks-Kind. Und jetzt soll er für den Sohn, der gar nicht seiner ist,
auch noch Unterhalt bezahlen...

Moment, ich zerlege:

[...] Da hat ihm einer ein falsches Ei ins Nest gelegt [...]
[...] Da hat ihm einer ein falsches Ei [...]
[...] Da hat ihm einer [...]
[...] einer [...]

= maskulinum = ein Mann = vorsätzlicher Fehler

Die Frau ist fast immer zu 100% schuldig.

Die Betrügerin (hier richtig: eine) hat nicht nur den Kuckucks-Vater beschissen, sondern auch den Jungen um seine Kindheit und Identität betrogen und den leiblichen Vater um seine Elternschaft gebracht. Evtl. hat sie auch noch die Frau des leiblichen Vaters betrogen und somit dessen Familie zerstört.

Und nun spielt sie noch die Betrogenen gegeneinander aus. Normalerweise sollte man davon ausgehen, dass die (Plural) sich zusammentun und den Anwalt (vermutlich hat BILD auch hier gelogen da es sich um eine ...in handeln wird) und die Mutter steinigen.

Eine wie mir scheint, doch passende Lösung für unverbesserliche Betrügerinnen und ihren unverbesserlichen Helferlein.

Wie handhabt es der Islam?

- der Präsi


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