Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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1. Stiefvater von Kuckucks-Kind verklagt

Christine ⌂, Wednesday, 27.05.2009, 10:24 (vor 6057 Tagen)

Da hat ihm einer ein falsches Ei ins Nest gelegt, ein so genanntes Kuckucks-Kind. Und jetzt soll er für den Sohn, der gar nicht seiner ist, auch noch Unterhalt bezahlen...

Obwohl ein Gutachten bestätigte, dass er nicht der Vater sein kann, wurde seine Klage wegen Betrugs, arglistiger Täuschung und Falschaussage zurückgewiesen.

Ausnahmsweise mal aus der Bild http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/aktuell/2009/05/25/stiefvater/vom-kuckuckskind-verklagt.html

Hier muss man sich doch fragen, wieso? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah das vermutlich? Es geht aber noch weiter:

Jetzt der zweite Schock für den vermeintlichen Vater: Über einen Rechtsanwalt fordert sein "Kuckucks-Kind" (heute 18) plötzlich 106 Euro monatlichen Unterhalt und Zahlung von 636 Euro Unterhaltsrückstand.

Und droht sogar mit dem Gerichtsvollzieher! Hintergrund der rotzfrechen Forderung: "Kuckucks-Papa" Andreas (wieder verheiratet, Sohn/4) will, dass sein Kuckucks-Sohn die gesetzlich immer noch geltende Vaterschaft anfechtet (juristisch kann nur der das).

Na, da kommt ja mal wieder etwas auf Väter zu und jetzt versteht man natürlich auch besser, warum Zypries einen 2-gliedrigen Gesetzesweg eingebracht hat. Irgendjemand muss ja für (Mutter und) den Sohn bezahlen, zumal wenn die Mutter noch nicht einmal weiß, wer der richtige Vater ist.

Auch hier bestätigt sich wieder: Frauen sind die besseren Menschen, jawoll!

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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