60 Jahre "Übergangszeit"
Fangen wir doch nicht bei Artikel 1 an, sondern bei der Präambel:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, ....... Würtemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Wann soll denn bitteschön diese Übergangszeit vorüber sein? Wenn die polnischen Ostgebiete mit dem Rest "vereinigt" werden? Wenn Deutschland wieder in den territorialen Grenzen von 1942 vorhanden ist?
Dann gibts da noch den Artikel 146 über die Geltungsdauer des Grundgesetzes:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das war nach meinem Verständniss so vor 20 Jahren. Ich bin Jahrgang 1958. Mal sehen ob ich das mit der Verfassung noch erlebe. Obwohl - sie lassen uns ja noch nicht mal über die europäische Verfassung in freier Entscheidung beschließen.
gesamter Thread:
- 60 Jahre Grundgesetz und nun? -
Christine,
24.05.2009, 20:01
- 60 Jahre Grundgesetz und nun - bei 60 Jahren Bananenrepublik?! - Michi, 24.05.2009, 20:20
- 60 Jahre "Übergangszeit" -
Armin A.,
24.05.2009, 21:58
- Dann rede nicht... - Adam, 24.05.2009, 23:45