Wenn die Mutter mit dem Kinde … Spezial: „Mutter und Kind“
Spezial: „Mutter und Kind“
Eine Frau, zumal eine Mutter, kann mit der Milde der Justiz rechnen. Die findet immer einen Beweggrund, der sie entlastet. Im Zweifelsfall ist immer ein Mann an allem Schuld. Wie schrieb Alice Schwarzer so schön? „Der Mann ist zu 100% der Täter.“ Sollte einmal (zufällig) nicht der Mann der Täter sondern eine Frau, so „ist die Frau noch das Opfer eines Opfers.“
Eine Frau muss selten die Konsequenzen für ihr Handeln tragen. Meist muss ein Mann dafür bluten.
Hier wird anhand von Beispielen aufgezeigt, was eine Frau mit dem Kind alles anstellen kann und wie der Kindesvater hilflos daneben stehen muss und dazu verurteilt ist tatenlos zuzusehen.
1. Abtreibung
Eine Frau kann ein Kind straffrei abtreiben lassen.
Die Debatte um § 217 StGB wurde in den 1970er Jahren ausführlich geführt. (Wer fasst das noch mal in kurzen Stichworten zusammen?) Was nicht diskutiert wurde, war die Rolle des Mannes. (Das müsste ausführlicher diskutiert werden.)
Mit dem Wahlspruch „Mein Bauch gehört mir!“ machten die Frauen klar, dass Männer in der Abtreibungsfrage nichts zu melden und noch weniger zu bestimmen haben.
Die Rolle des Mannes ist darauf beschränkt, als Erzeuger die Entscheidung der Frau zu akzeptieren und – falls die Frau sich dazu entschließt das Kind auszutragen – das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren.
Bei einem unehelichen Kind hat der Mann überhaupt nichts zu bestellen, da er kein Sorgerecht hat. Ist das Kind ehelich, hat der Mann zwar (auch) das Sorgerecht, aber wenn sich die Mutter zur Trennung vom Kindesvater entschließt und in eine entfernte Stadt umsiedelt, ist das Sorgerecht ein wertloses Papier.
2. Anonyme Geburt, Babyklappe
Eine Mutter kann das KInd „anonym“ gebähren bzw. das Kind an einer „Baby-Klappe“ anonym abgeben.
Ist es für eine Abtreibung zu spät oder entscheidet die Kindesmutter später, das Kind nicht behalten zu wollen, so kann sie sich der Sorgepflicht für das Kind einfach entledigen, indem sie das Kind „anonym“ in einer Klinik zur Welt bringt (anonym bedeutet hier, dass der Mutter keine Fragen gestellt werden und keine personenbezogene Angaben erhoben werden) oder in einer Babyklappe anonym abgeben. Das Kind wird dann von der Helferinnenindustrie an Pflegeeltern oder Adoptiveltern weitergereicht.
Auch hier hat der Mann nichts zu melden, er hat als Erzeuger ohnmächtig hinzunehmen, dass sein Kind von der Kindesmutter einfach so weggegeben wird.
…
3. Kindestötung
Eine Mutter kann das neugeborene Kind im Garten begraben. – Sie kann mit milder Strafe rechnen.
Doppelmord bleibt ungestraft
Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt.
So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt, wenn es sich um einen männlichen Täter handelt. Doch bei einer weiblichen Täterin hält die Staatsanwaltschaft einen solchen „Wegschluss“ für nicht geboten, weil „die Frau keine Gefahr für die Allgemeinheit“ darstelle. Die Gutachter kommen zu der Erkenntnis, dass es keine Wiederholungsgefahr gebe, da die eigenen Kinder ja tot seien.
Doppelmord bleibt ungestraft, Hamburger Abendblatt am 3. September 2004
(Weitere herausragende Beispiele aus Medien und Justiz gesucht.)
4. Mit Kind untertauchen
Eine Mutter kann mit dem Kind untertauchen. – Sie kann mit Bewährungsstrafe rechnen und bekommt das alleinige Sorgerecht geschenkt.
Kindesentführung durch die Mutter wird mit alleinigem Sorgerecht belohnt
Vier Jahre tauchte Katrin Pellner mit ihren zwei Kindern in Deutschland unter, sie fälschte Dokumente und schulte die Kinder unter falschem Namen ein. Dabei war das Aufenthaltbestimmungsrecht vom Gericht Vater zugesprochen worden. Die Mutter kümmert das wenig und ein Frauenhaus wird die erste Anlaufstation im Untergrund.
Die Mutter wird, nachdem sie schließlich gefasst wird, zwar wegen „Entziehung von Minderjährigen“ verurteilt, doch dem Vater hilft das nichts. Die Kinder bleiben während der 44tägigen Gefängnisstrafe bei dem neuen Lebensgefährten der Frau. Eine Rückkehr zum Vater lehnt das Gericht ab, weil einem Familientherapeuten zufolge „ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung“ den Kindern nicht zuzumuten wäre. Später bekommt die Mutter schließlich auch offiziell das Sorgerecht für beide Kinder zugesprochen.
Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden – und dem Vater, Spiegel am 29. März 2009
Ein Mann, der sich derart der deutschen Obrigkeit und ihren heiligen Gesetzen widersetzt hätte, wäre entsprechend hart bestraft worden. Das Sorgerecht für seine Kinder hätte er sich für immer abschminken können. Eine Frau hingegen, die sich über Recht und Gesetz, und vor allem den Rechten des Vaters gegenüber seinem Kind, hinwegsetzt, wird mit dem alleinigen Sorgerecht „belohnt“. Wen wundert es bei dieser Rechtssprechung, wenn Frauen ihr rechtloses Handeln als „ihr gutes Recht“ begreifen?
In diesem Beispiel wird auch deutlich, wie Justiz und Helferinnenindustrie Hand in Hand arbeiten. Die FamilientherapheutIn liefert der RichterIn die Begründung dafür, das Kind in jedem Fall der Mutter zuzusprechen. Entzieht die Mutter dem Vater das Kind jahrelang, dann ist den Kindern „ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung“ nicht zuzumuten. Würde es aber dem Vater einfallen, der Mutter das Kind zu entziehen, dann wäre den Kindern „eine Vater-Kind-Beziehung“ in keinem Fall zuzumuten. Die frauenfreundliche Rechtsprechung in Verbindung mit einer willfährigen GutachterInnen-Industrie bildet die Grundlage für rechtloses Handeln bei Frauen, fehlendes Schuldbewusstsein und Willkür gegenüber Kindern und Vätern.
5. Kuckuckskind
Eine Mutter kann ihrem Ehemann ein Kuckuckskind unterschieben und einen Vaterschaftstest verhindern.
(Herausragende Beispiele aus Medien und Justiz gesucht.)
(Die 5000 Euro-Frage diskutieren.)
6. Adoptionsfreigabe
Eine Mutter kann das uneheliche Kind zur Adoption freigeben, und der (uneheliche) Vater kann nichts dagegen unternehmen.
(Herausragende Beispiele aus Medien und Justiz gesucht.)
7. Kinderkrippe wichtiger als Vater
Eine Mutter das „Wechselmodell“ ablehnen und das Kind in die Krippe bringen anstatt com Vater betreuen zu lassen.
Klage eines Vater gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts (ABR)
In groben Zügen geht es in dem Urteil um folgendes: ein Vater favorisiert das Wechselmodell, was die Mutter in Folge – vom Gericht bestätigten Kommunikationsdefizit – ablehnt. Kind 1,5 Jahre soll lieber in eine Krippe als beim Vater untergebracht werden. Umgangsboykott, Anzeigen der Mutter usw. haben keine Rolle bei der Berücksichtigung des ABR für den Vater gespielt.
FemokratieBlog: Kinderkrippe wichtiger als Vater; Entscheidungsdatum: 09.03.2009; Aktenzeichen: 10 UF 204/08
Fazit
Ein Mann in Deutschland sollte es sich sehr gut und genau überlegt, wenn ein Kind zeugen will in diesem kinderfeindlichen und feministischen Staat. Wer nicht als rechtloser Unterhaltssklave für eine arbeitsunwillige Schmarotzerin und Ausbeuterin enden will, die ihr Kind nur als Schutzschild missbraucht für ihre eigenen Interessen, um sich ein schönes faules Leben machen zu können, der sollte in Deutschland besser heiraten und kein Kind zeugen.
(Irgendetwas entscheidendes vergessen?)
gesamter Thread:
- Frau: Mein Bauch gehört mir! – Mann: Meine Brieftasche gehört mir! -
Mus Lim,
21.05.2009, 02:48
- Wenn die Mutter mit dem Kinde … Spezial: „Mutter und Kind“ - Mus Lim, 21.05.2009, 02:53
- Frau: Mein Bauch gehört mir! – Mann: Meine Brieftasche gehört mir! -
Holger,
21.05.2009, 02:58
- Diese Alimentiererei der Frauen durch Männer muss endlich aufhören. - Mus Lim, 21.05.2009, 03:12
- Frau: Mein Bauch gehört mir! - Mann: Meine Brieftasche gehört mir! -
Nihilator,
21.05.2009, 03:15
- Frau: Mein Bauch gehört mir! - Mann: Meine Brieftasche gehört mir! - Nikos, 21.05.2009, 04:07
- *ansichrunterblick* - Mus Lim, 21.05.2009, 05:05
- Frau: Mein Bauch gehört mir! -
Mustrum,
21.05.2009, 12:25
- Frau: Mein Bauch gehört mir! -
Roslin,
21.05.2009, 13:57
- Frau: Mein Bauch gehört mir! - phaidros52, 21.05.2009, 15:40
- Frau: Mein Bauch gehört mir! - Christine, 21.05.2009, 15:42
- Frau: Mein Bauch gehört mir! -
Roslin,
21.05.2009, 13:57