Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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rein rechtlich

guest2, Saturday, 11.04.2009, 18:54 (vor 6102 Tagen) @ Stefan

Was bedeutet das er sich nach §176 Strafbar gemacht hat,
immerhin hat er zugegeben das er vor ihr gekommen ist.
(Deutsches Recht gilt auch im Ausland und
"nicht wissen schützt vor Strafe nicht")

Das ist eben Unsinn, sie hatte sich ihm gegenueber doch als 15jaehrig vorgestellt (und kriegte auch Alkohol an der Bar usw.)

In Deutschland nennt sich das dann Tatbestandsirrtum.

In der Tuerkei? Unklar. Jetzt gehts doch eh nur noch um Rechthaberei seitens des Systems.

Auch wenn ich das nicht fair finde wird er also um eine Strafe nicht
herumkommen. Oder sehe ich das falsch?

S.o.

Ist doch eigentlich damals schon breitestens alles durchdiskutiert worden.

Der eigentliche Skandal ist die vollkommen unverhaeltnismaessige U-Haft und die Tatsache, dass noch keiner die Sau von Mutter vor ein Gericht gestellt hat.

Als haette die nicht gewusst, dass da alles moegliche Abgegangen ist, nur keine Vergewaltigung ihres suessen kleinen Toechterleins.


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