Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Doch, es müßte was zu machen sein...

Toni Oberer, Thursday, 12.03.2009, 23:48 (vor 6131 Tagen) @ guest2

Das ist nach meiner Erinerrung nicht richtig (finde aber keine Quelle).

Klagen hat es gegeben, abgelehnt, Grund, "die Maenner" seien eine zu
allgemeine Gruppe, als dass sie Ziel von Volksverhetzung werden koennten
(analog: "Die Deutschen" koennen nicht ziel von Rassismus in Deutschland
werden).

Jetzt halt nochmal mit "Die Jungen".

Schwaetzer selber sieht das aber natuerlich total anders, wenn es um "die
Frauen" geht, da ist ja die blosse Existenz von Pornographie oder so schon
als Volksverhetzung zu werten *kotz*

Also versprich Dir nix.

Hier nochmal der 130 StGB

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören,

1.
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt-
oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer

Erstens sind "die Jungen" ja eine kleinere Gruppe als "die Männer". Zweitens müßte was gehen in dem Zusammenhang, in dem sie den Islam "mit antidemokratischen Mitteln bekämpfen" will. Das soll sie öffentlich geäußert haben. Diese Quelle müßte dingfest gemacht und geklärt werden.

Salü


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