berufsbedingte Arbeitsstätte
OLG Naumburg
AG Schönebeck
Der Beklagte ist von Beruf Elektroingenieur.
Die Klägerin ist Ingenieurin für Elektroenergieanlagen.
Zu DDR-Zeiten(?), als Quotentante ohne vorher 3 Jahre zur Armee zu müssen!
Sie ließ sich aber
während des Zusammenlebens der Parteien (unter anderem) zur
Reiseverkehrskauffrau umschulen und war als solche nur zeitweilig tätig;
Das hat sie dann nach der Wende gemacht?! Naja, eigentlich auch schon vorher aber das liess sich dann nach der Wende nicht mehr mit Elektroenergieanlagen vereinbaren!
Ja auch so wurden in der DDR Resourcen verplempert!
gesamter Thread:
- BGH-Urteil zum Ehegattenselbstbehalt und berufsbedingten Fahrten zur Arbeitsstätte -
Christine,
28.01.2009, 12:22
- berufsbedingte Arbeitsstätte - roser parks, 28.01.2009, 21:40