Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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exVater, Tuesday, 20.01.2009, 16:41 (vor 6182 Tagen) @ Armee der toten Väter
bearbeitet von exVater, Tuesday, 20.01.2009, 16:47

Ausgeschlossen sei die Rückforderung zudem bei jenen Vätern
und Müttern, die Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben...

In Österreich leider nicht so (wenn es um Alimentszahlungen geht), weiters verjähren die Beträge auch nie => selbst wenn man 100 wird muß man solch bevorschusste Beträge von der Pension bis zum absoluten Existenzminimum gepfändet zurückzahlen. Auf diese Weise endet die Versklavung nicht damit, dass die Kinder groß sind und selbst ihren Erwerb haben sondern die in der Zwischenzeit angelaufenen Alimentsschulden gehen weiter.
Diese können pro Kind maximal 1000 Euro/Monat ausmachen (der sogenannten Playboygrenze) und werden mittels einem fixen Prozentsatz je nach Alter berechnet. Der Prozentsatz ist fix, die Berechnungsbasis jedoch nicht. So können auch statt dem echten Verdienst utopische Einschätzungen auf Basis der geschiedenen Ex als Basis herangezogen werden.
In so einem Fall gibt es aber auch nicht das absolute Existenzminimum, da der Mann z.B. das imaginäre Vermögen oder Einkommen hat und von dem nicht existierenden Geld leben soll.
So hebelt ein Gesetz das andere aus (Das hier ist eine Form der "Anspannung").
Übrigends die Mutter ist zwar eine Art Treuhänderin, muß aber die Verwendung der Gelder nicht belegen können.
Ob das Geld den Kindern zu gute kommt bzw. verbleibendes für die Kinder gespart wird ist fraglich.
Häufig lebt dafür die Ex im Luxus und der Mann sofern er nicht auswandert auf der Strasse.


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