Gesetz zur Reform in Familiensachen
Hier ein paar Kabinettstückchen aus einem anderen Forum:
Wie immer hat auch das mieseste Recht seine Vorteile. Beispiel: Saust das Fallbeil nun sofort auf den Pflichtigen herab, wird ihm sehr viel früher klar, dass er alles verloren hat. Einstweilige Anordnung gegen den "stinkreichen Drückeberger" - Geld ist nicht da - Pfändung - Zusammenbruch. Das überzeugt sicherlich mehr Väter davon, dass sabberndes Brav-sein-wollen nur zum eigenen Untergang führt. Faltet Papierflieger aus den Gerichtspapieren, füllt lieber Anträge auf Auswanderungsvisa oder Sozialleistungen aus.
Die Einführung des Verfahrenspflegers bei der letzten Reform war teuer, sinnlos und wirklungslos. Nun beschafft man sich neue Gründe, um diesen Mist weiter zu rechtfertigen, schliesslich braucht die Helferindustrie Kohle. Bezahlen soll natürlich der Vater, schliesslich will der Umgang und das Kind ist ja mittellos.
Die Beschleunigung kann auch zu einer Beschleunigung des Entzuges von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht der Väter führen (95% alleiniges Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter, wenn ein Entzug stattfindet). Ein Monat genügt wirklich, bevor der Richter seine Satzbausteine abspulen kann. Die Kosten für die Antragsteller bleiben gleich, einfacher und schneller bedeutet natürlich nicht, dass irgendetwas für den Rechtssuchenden billiger wird.
Ob Ordnungs- oder Zwangsgeld ist egal. Was nicht verhängt und vollstreckt wird, bleibt heisse Luft. Genauergesagt eine kostenlose Image-Massnahme für den Schrotthaufen von Familienrecht.
Den kompletten Beitrag kann man hier nachlesen http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=38
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
20.01.2009, 10:51
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 1) - Christine, 20.01.2009, 11:17
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 2) - Christine, 20.01.2009, 11:43
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 3) - Christine, 20.01.2009, 11:50
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 4) - Christine, 20.01.2009, 12:20
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 5) - Christine, 20.01.2009, 14:33
- Gesetz zur Reform in Familiensachen - Holger, 20.01.2009, 19:22
- Gesetz zur Reform in Familiensachen - Narrowitsch, 22.01.2009, 06:01