Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ergänzung

Goofos @, Saturday, 20.12.2008, 19:04 (vor 6212 Tagen) @ Goofos

Vor jeder vorgeburtlichen Untersuchung muss das
Recht auf informierte Einwilligung, auf Nichtwissen
oder nur therapierelevante Informationen gesichert werden.
Das steht übrigens auch im aktuellen Schattenbericht
zur UN-Frauenrechtskonvention.


Damit ist vermutlich der CEDAW Bericht und darauf folgend der
Schattenbericht der "Gruppe der Frauenverbände Deutschlands" gemeint.

http://www.genderkompetenz.info/aktuelles/archiv/cedaw_schattenberichte/
oder direkt:
http://www.frauenrat.de/files/CEDAW_ExecutiveSummary_080704.pdf

Vielmehr müsste das dieser Bericht sein:
http://www.frauenrat.de/files/CEDAW_Alternativbericht2008_de.pdf
Obwohl das wahrscheinlich auch nur ein Vorabbericht vom November ist.

Gefunden bei www.cedaw-alternativbericht.de wo es auch Infos gibt was das ist oder wie der Bericht zustande kommt. Schattenberichte sind demnach alternative Berichte. In dem Falle ist das ein Bericht der parallel zum offiziellen CEDAW Bericht von zahlreichen NGO Frauenorganisationen zusammengetragen wird und die Ergebnisse aus deren Sicht präsentiert oder zusammenfasst. Die Frage ist inwiefern diese alternativen Berichte in Entscheidungen des Bundes oder der EU mit einfließen. Schließlich habe ich bei Wikipedia noch den "Schattenberichterstatter" gefunden aus dem ich noch nicht so ganz Schlau geworden bin.


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