Zypries und Kinderrechte
Insbesondere
wurde durch das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der
Gesetzgeber davon ausgehen durfte, dass eine gegen den Willen eines
Elternteils erzwungene gemeinsame elterliche Sorge regelmäßig mit mehr
Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Beide Elternteile -
so
das Bundesverfassungsgericht - erhalten Zugang zur gemeinsamen Sorge
nur,
wenn sie dies übereinstimmend wollen; hierin alleine liege keine
unberechtigte Einschränkung des väterlichen Elternrechtes.
Das müsste mir jetzt mal jemand erklären wie sich das in der Realität
abspielen würde. Bisher hört sich das für mich genau danach an, dass das
väterliche Elternrecht damit unberechtigt eingeschränkt wird. Ich gehe
davon aus das Sorgerecht liegt erstmal sowieso bei der Frau und diese muss
eigentlich nur einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen. Falls es dafür
keinen Grund gibt, hält man sich das Hintertürchen offen das trotzdem als
einen Nachteil für das Kind zu interpretieren und obwohl der Nachteil durch
die Mutter entsteht, belohnt man sie auch noch dafür egozentrisch zu sein.
Klar: Die ganze Angelegenheit wird der Willkür der Mutter preis gegeben. Das ist erst mal nur Mütterwohl und nicht Kindeswohl.
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Christine,
12.12.2008, 13:37
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Goofos,
12.12.2008, 17:08
- Zypries und Kinderrechte - karlma, 12.12.2008, 17:56
- Zypries und Kinderrechte - Mirko, 12.12.2008, 17:39
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Goofos,
12.12.2008, 17:08