Zypries und Kinderrechte
Zu überprüfen
ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, ob es auch bei
Zusammenleben der Eltern mit dem Kind in größerer Zahl zu Fällen kommt, in
denen die Mutter das gemeinsame Sorgerecht aus Gründen, die nicht im
Kindeswohl liegen, verweigert. Dieser Prüfungsverpflichtung kommt das
Bundesministerium der Justiz derzeit durch die Vorbereitung eines
entsprechenden Forschungsvorhabens nach.
Was ein Geschwurbel, aber verräterisch: Der Formulierung nach wird davon ausgegangen, dass es normalerweise aus Gründen des Kindeswohls die gemeinsame Sorge verweigert wird... Frauen (und bes. Mütter), die besseren Menschen...
Und dann noch: in größerer Zahl zu Fällen kommt, jeder mag selbst entscheiden, was in diesem Zusammenhang "groß" bedeutet, vorrauszusehen, dass "groß" nicht groß genug ist. Diese Studie wird zu gar frauenfreundlichen Ergebnissen kommen, Zynisch keinen Handlungsbedarf sehen, die Allmacht der Mütter nicht angekratzt werden...
--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
gesamter Thread:
- Zypries und Kinderrechte -
Christine,
12.12.2008, 13:37
- Zypries und Kinderrechte -
Goofos,
12.12.2008, 17:08
- Zypries und Kinderrechte - karlma, 12.12.2008, 17:56
- Zypries und Kinderrechte - Mirko, 12.12.2008, 17:39
- Zypries und Kinderrechte -
Goofos,
12.12.2008, 17:08