Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Vaterschaft-Verweigerungsrecht

Manifold ⌂, Sunday, 30.11.2008, 19:42 (vor 6232 Tagen) @ MI

Dir ist aber schon klar, dass es etwas anderes ist, ob das Kind lebt (und
versorgt werden muss) oder es wie Müll durch Abtreibung entsorgt wird? Dies
beides miteinander auf eine Stufe stellen zu wollen wird der Pferdefuss
deiner Gedanken.

Mütter können ihr Kind nach der Geburt bei einer Babyklappe abgeben, zur Adoption freigeben oder in ein Heim stecken. Und das teilweise sogar ohne die Erlaubnis des Vaters haben zu müssen.

Wenn dies für Mütter eine legitime rechtliche Methode ist, sich vom Kind zu trennen, warum soll es dann nicht auch Vätern erlaubt sein, von der Vaterschaft Abstand zu nehmen?

Kommt noch dazu, dass der Vater keinen Einfluss und kein Mitspracherecht bei der Abtreibung hat. Und ihm keine wirklich funktionierenden Verhütungsmethoden zur Verfügung stehen.

Alles in allem eine ziemlich auswegslose Situation für einen unfreiwilligen Vater.

Gruss,
Manifold

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


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