Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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McCarthy

Zeitgenosse, Friday, 28.11.2008, 21:39 (vor 6234 Tagen) @ Mustrum

Meinungsfreiheit ist eine Frage des gesellschaftlichen Klimas und nicht irgendwelcher juristischer Codierungen.

Artikel 27
1 Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.
(DDR-Verfassung)

Quelle

Wenn das Klima zu einseitig ist, werden die den Diskurs Beherrschenden Meinungsfreiheit unmöglich und jeden, der darauf aufmerksam macht, wegen Diffamierung kriminalisieren.

Gruß

Zeitgenosse


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