Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rainer ⌂, Friday, 07.11.2008, 22:29 (vor 6255 Tagen) @ Diana

Hallo

Das ist SO bekloppt, dass ich mich über solche Dinge eigentlich richtig
beömmeln könnte - wenn die das nicht alles absolut ernst meinen würden. Im
Ernst - wer sowas verzapft, gehört weggeschlossen.

Einen hätte ich noch:

Aus dem Fleischhygienerecht der Schweiz:

1. Der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin oder der beziehungsweise die an seiner beziehungsweise ihrer Stelle eingesetzte Tierarzt beziehungsweise Tierärztin leitet in fachlicher Hinsicht die Tätigkeit der Fleischinspektoren beziehungsweise Fleischinspektorinnen und Fleischkontrolleure beziehungsweise Fleischkontrolleurinnen.

2. Der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin und der leitende Tierarzt beziehungsweise die leitende Tierärztin können auch die Funktion eines Fleischinspektors beziehungsweise einer Fleischinspektorin ausüben, der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin, der leitende Tierarzt beziehungsweise die leitende Tierärztin und der Fleischinspektor beziehungsweise die Fleischinspektorin die eines Fleischkontrolleurs beziehungsweise die einer Fleischkontrolleurin.


Hier der Text nochmal in menschliche Sprache übersetzt (Ist gar nicht so einfach):

1. Der Kantonstierarzt oder der an seiner Stelle eingesetzte Tierarzt leitet in fachlicher Hinsicht die Tätigkeit der Fleischinspektoren und Fleischkontrolleure.

2. Der Kantonstierarzt und der leitende Tierarzt können auch die Funktion eines Fleischinspektors ausüben, der Kantonstierarzt, der leitende Tierarzt und der Fleischinspektor die eines Fleischkontrolleurs.

Rainer

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